Was ist Mütterpflege?
Mütterpflege ist eine ganz individuelle Unterstützung für dich in deiner Wochenbettzeit. Dabei helfe ich, als zertifizierte Mütterpflegerin, dir und deinem Baby beim Ankommen in den ersten Wochen zuhause. Im Bedarfsfall ist eine Unterstützung bereits während der Schwangerschaft oder auch über die Zeit des Wochenbetts hinaus möglich.
Das Ziel von Mütterpflege ist, dir einen geschützten, behüteten Start ins Leben mit deinem Baby zu ermöglichen. Dabei soll meine Tätigkeit Komplikationen wie zum Beispiel einer Wochenbettdepression, Stillproblemen oder Überforderung vorbeugen.
Ich ersetze dabei keine Hebamme, sondern arbeite viel mehr unterstützend.
Das Berufsbild hat sich aus den Niederlanden nach Deutschland ausgebreitet. Dort hat jede Mama nach der Geburt gesetzlichen Anspruch auf eine Mütterpflegerin, dort wird dies „Kraamzorg“ genannt.
Abgrenzung von einer Hebamme
Ich führe keine medizinischen Handlungen durch, stelle keine Diagnosen.
Durch mein fundiertes Wissen über den gesunden Wochenbettverlauf kann ich bei Veränderungen oder Auffälligkeiten an die Hebamme oder den Arzt verweisen.
Dein Anspruch auf Hebammenversorgung bleibt von meiner Tätigkeit unberührt.
Was genau macht eine Mütterpflegerin?
Ich komme zu dir nach Hause und unterstütze dich in deinem häuslichen Umfeld. Dabei helfe ich dir so viel, wie du möchtest, bei den Dingen, die du gerade brauchst.
Dabei stehe ich dir beratend und tatkräftig zur Seite, wenn:
- du Hilfe beim Stillen benötigst
- du unsicher bist beim Umgang mit deinem Baby
- du dich überfordert fühlst
- du ein offenes Ohr brauchst
- du Unterstützung in deinem Haushalt brauchst (keine Grundreinigung)
- du die Erledigung deiner Wäsche an mich abgeben kannst
- du Hilfe mit deiner Babytrage oder deinem Tuch benötigst
- du eine kurze Auszeit brauchst (ich betreue dein Baby währenddessen)
- du dich mit Unterstützung beim Gang aus dem Haus sicherer fühlst (Arztbesuche, Termine, Spazieren gehen…)
- deine weiteren Kinder betreut werden müssen
- ich für dich einkaufen gehe
- du durchatmen darfst, während ich dir eine stillfreundliche Mahlzeit zubereite
- ich für dich kleine Botengänge erledige
- du Entspannung brauchst
- ich dich bei deinen Rückbildungsübungen anleiten kann
- du weiterführende Hilfsangebote benötigst

Wer übernimmt die Kosten?
Grundsätzlich ist eine Kostenübernahme der Leistungen einer Mütterpflegerin durch deine gesetzliche Krankenkasse gem. § 24h SGB V (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung) oder gem. § 38 SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall) möglich. Dafür musst du bei deiner Krankenkasse einen entsprechenden Antrag stellen. Kontaktiere mich gern, ich unterstützen dich dabei.
§ 24h SGB V gewährt dir einen Anspruch auf Haushaltshilfe im Fall einer Schwangerschaft oder Entbindung. Voraussetzung dafür ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann. Ein ärztliches Attest ist dafür eigentlich nicht nötig, wird aber von den Krankenkassen trotzdem meist verlangt.
§ 38 SGB V gewährt dir einen Anspruch auf Haushaltshilfe für den Fall, dass du wegen einer Erkrankung deinen Haushalt nicht weiter führen kannst. Voraussetzungen sind, dass keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann UND dass mindestens ein Kind unter 12 Jahren in diesem Haushalt lebt. Dem Antrag musst du ein ärztliches Attest beifügen, das die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bescheinigt.
Meine Leistungen als Mütterpflegerin rechne ich dann direkt mit den Krankenkassen ab. Da es hierfür in Deutschland noch keine eigene Abrechnungsgrundlage gibt, wird dies unter dem Punkt „professionelle Haushaltshilfe“ abgerechnet.
Bist du privat Krankenversichert, erfrage am Besten direkt bei deiner Krankenkasse, wie sich eine Kostenübernahme gestaltet.
Was kostet eine Mütterpflegerin?
Wird die Mütterpflege durch die Krankenkasse nach § 24h SGB V bewilligt, kommen keine weiteren Kosten auf dich zu.
Bei einer Bewilligung nach § 38 SGB V musst du dich mit einem Eigenanteil an den Kosten beteiligen.
Diese umfassen pro Kalendertag 10 Prozent der Kosten für den Einsatz, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Kalendertag. Maximal musst du mit Kosten in Höhe von 2 Prozent eures Familienbruttoeinkommens rechnen.
Lehnt die Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme ab, kannst du die Hilfe trotzdem in Anspruch nehmen. Du musst sie dann jedoch selbst bezahlen. Du kannst dich auch von vorn herein dazu entscheiden, meine Leistungen selbst zu zahlen oder lässt dir meinen Einsatz zur Geburt als Gutschein von deinen Verwandten schenken.
Mein Stundensatz als selbständige Mütterpflegerin beträgt aktuell 40 EUR pro Stunde. Gemäß § 19 UstG erhebe ich als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer.
In welchem Umkreis ist das möglich?
Ich kann einen Umkreis von etwa 20-30 Auto-Fahrminuten rund um Brandis abdecken.
Dabei ist also der Bereich des ehemaligen Muldentalkreises mit den Ortschaften westlich von Wurzen, sowie Grimma mit den Ortschaften nördlich davon, der Bereich östlich um Borna und Teile des Ostens von Leipzig.
Bist du dir unsicher, ob ich dich in deinem Wohnort unterstützen kann, frag gern an. Ggf. ist eine individuelle Lösung möglich.