Erste Schritte
Du kannst mich gern bereits während deiner Schwangerschaft kontaktieren, damit wir genügend Zeit haben, eine ggf. erforderliche Antragstellung bei der Krankenkasse vorzubereiten und den damit verbundenen Papierkram zu erledigen.
Schnuppergespräch
Zu Beginn führen wir ein kostenfreies Schnuppergespräch. Gern persönlich bei dir zuhause oder bei mir im Praxisraum in Brandis. Möglich wäre dies auch telefonisch oder via Zoom. Schön kann es auch sein, wenn bei dem Gespräch (falls möglich) dein Partner dabei ist.
Wir besprechen, bei welchen Dingen du dir meine Hilfe wünschst und wie ich dich konkret unterstützen kann.
Außerdem können wir eine klären, ob eine ggf. Kostenübernahme durch deine Krankenkasse möglich ist.
Wir schließen dann einen Vertrag über den Mütterpflegeeinsatz ab.
Ich möchte das selbst zahlen
Dann bekommst du entsprechend unseres Vertrages und meiner erbrachten Leistungen eine Rechnung von mir.
Diese Rechnung ist dann wiederum für dich im Rahmen deiner Steuererklärung im Teil „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ vom Einkommen absetzbar.
Ich möchte mir einen Einsatz schenken lassen
Damit hast du dir ein wunderbares Geschenk zur Geburt ausgesucht.
Gern kann ich einen individuellen Gutschein für dich oder diejenigen, die dich beschenken möchten, ausstellen.
Wir schließen dann ebenfalls einen Vertrag über den Mütterpflegeeinsatz ab.
Antragstellung bei der gesetzlichen Krankenkasse
Gern helfe ich dir bei dem Papierkram. Auf Wunsch kann ich die Antragstellung (per Abtretungserklärung) auch ganz für dich übernehmen.
Zuerst ist der „Antrag auf Haushaltshilfe“ bei deiner Krankenkasse zu stellen. Dazu wird in der Regel eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung benötigt. Diese muss dein Arzt entsprechend ausfüllen und die Indikation(en) bestätigen. Sind alle Unterlagen ausgefüllt, kann der Antrag gestellt werden.
Ich kann erst tätig werden, wenn der Bewilligungsbescheid von deiner Krankenkasse vorliegt.
Meine Tätigkeit absolviere ich innerhalb des Bewilligten Zeitraumes. Sofern es notwendig ist, gibt es mit Hilfe einer erneuten ärztlichen Bescheinigung die Möglichkeit, diesen Zeitraum zu verlängern. Dazu muss erneut ein entsprechender Antrag bei deiner Krankenkasse gestellt werden.
Welchen Indikationen gibt es?
Die Indikation ist der medizinische Grund, warum eine Unterstützung in deinem Haushalt notwendig ist. Dein Gynäkologe oder Hausarzt muss dir deine Indikation bescheinigen (Notwendigkeitsbescheinigung). Damit kann dann der Antrag bei deiner Krankenkasse gestellt werden.
Mögliche Indikationen können zum Beispiel sein:
- Frühgeburt oder drohende Frühgeburt
- Mehrlinge
- Kaiserschnitt
- Geburtsverletzungen
- starker Blutverlust
- (vorangegangene) psychische Erkrankungen
- Probleme beim Stillmanagement
- Milchstau
- Mastitis